Damit wir Ihnen die Frage fachkundig beantworten können haben wir für Sie bei der KFW nachgefragt und von einer Mitarbeiterin wertvolle Infos und Tipps erhalten, die wir Ihnen gerne weitergeben.
Förderanträge die vor dem 15.06.2021 bewilligt wurden:
Grundsätzlich gilt der Zuschuss nicht als gestrichen, wenn Sie die Frist von 9 Monaten nicht einhalten können. Grundlage ist hier viel mehr, wann Ihnen der Antrag auf Förderung gewährt worden ist. Wenn dies vor 15.06.2021 erfolgt ist, dann genießen Sie den Vorteil der Fristverlängerung. Alle die vor Mitte Juni 2021 den Antrag auf Förderung bei der KFW gestellt haben bekommen automatisch eine Fristverlängerung von drei Monaten, sodass nun die Frist insg. 12 Monate beträgt.
Förderanträge die nach dem 15.06.2021 bewilligt wurden:
ACHTUNG: Auch wenn Sie nach dem 15.06.2021 die Bewilligungsmitteilung erhalten haben genießen Sie nun die verlängerte Frist von 12 Monaten. Somit gilt nun grundsätzlich, dass Sie 12 Monate Zeit haben um die Rechnungen bei der KFW einzureichen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Thema der KFW Förderung unbedingt direkt an die KFW!
Alle Infos für über die Einreichung des Förderantrags bei der KFW finden Sie hier.