KFW Förderung Wallboxen für Unternehmen und Selbstständige



Nach dem letzten Förderungsschub KFW-440, der sich allerdings ausschließlich an private Besitzer von Ladestationen wandte, bietet die Kfw mit ihrem Förderungsprogramm Kfw-441 nun an, Ladestationen im betrieblichen und unternehmerischen Umfeld zu fördern. Startschuss für das neue Programm war der 23. November. Das Volumen des Fördertopfs beträgt 350 Millionen Euro. Doch trotz dieser riesigen Summe drängt schon jetzt die Zeit. Denn die Mittel werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt, und das Stellen von Anträgen für einen Zuschuss ist nur solange möglich, wie diese Geldsumme nicht aufgebraucht ist. Es empfiehlt sich also, schnell zu handeln, wenn man sicher sein möchte, in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen.



 

Was genau wird gefördert durch das neue Programm?


Der Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ unterstützt den Kauf und das Installieren von Ladestationen an Stellplätzen, die auf dem Firmengelände untergebracht und deshalb öffentlich nicht zugänglich sind. Hier werden die Firmenfahrzeuge mit Strom versorgt, aber auch die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter dürfen diese Möglichkeit zum Betanken ihres E-Autos mit Strom nutzen. Konkret fördert das Programm Kfw-441 die intelligent gesteuerte Ladestation mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW. Weiterhin können die Aufwendungen für Einbau und Anschluss der Ladestationen geltend gemacht werden, einschließlich aller anfallenden Installationsarbeiten. Energiemanagement-Systeme für die Steuerung der vernetzten Ladestationen stehen weiterhin im Fokus der Förderung.



 

Was genau bedeutet „öffentlich nicht zugänglich“?


Die Ladestationen auf einem öffentlich nicht zugänglichen privaten Grundstück soll lediglich einem begrenzten Personenkreis – beispielsweise Mitarbeiter und Beschäftigte – zur Verfügung stehen. Alternativ kann es auch bedeuten, dass die Ladestationen wegen Mangels an geeigneten Standorten im öffentlichen Bereich installiert werden. In diesem Fall muss allerdings ein entsprechendes Sicherungs¬system, zum Beispiel eine Schlüsselkarte oder ein NFC-Chip, verhindern, dass die Ladestationen von Unbefugten genutzt werden. Öffentlich zugänglich bedeutet im Gegenzug die Platzierung von Ladestationen beispielweise auf Kundenparkplätzen oder an Parkstreifen einer Straße, wo die Nutzung durch alle Besitzerinnen und Besitzern eines E-Autos erfolgen kann.



 

Weitere Voraussetzungen für die Förderung


Um die wichtigen Klimaziele zu erreichen, wurden weitere, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Bedingungen formuliert. So müssen die Ladestationen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann über das Angebot eines Stromversorgers für grünen Strom sein, aber auch der Anschluss an die eigene Photovoltaik-Anlage ist eine Möglichkeit, nachhaltig Strom zu erzeugen und wird deshalb gefördert.



 

Und so definiert die KfW die „intelligente Steuerung“


Ladestationen gelten dann als intelligent gesteuert, wenn sie in ein Energieversorgungssystem eingebunden und darin vernetzt sind. Entweder kann die intelligente Steuerung in der Ladestation selbst erfolgen oder aber durch eine separate Komponente erfolgen, wie etwa durch ein Energiemanagement-System. Aber die intelligente Steuerung muss nicht unbedingt direkt angewandt werden. Allein die Fähigkeit, mittels einer Schnittstelle auf intelligente Art und Weise gesteuert zu werden, reicht. Durch das Programm soll erreicht werden, auch längerfristig eine intelligente Ladeinfrastruktur zu nutzen. Voraussetzung ist aber natürlich, dass dies auch mit dem jeweiligen Stromnetzanbieter vereinbart wurde.



 

Heidelberg Wallbox Energy Control – eine intelligente Lösung


Intelligent gesteuerte Ladestationen kommen in den Genuss der Förderung. Doch was können sie, was anderen Ladestationen nicht können? Hier ist ihre Fähigkeit, mit anderen Komponenten aus dem Stromnetz zu kommunizieren, besonders von Bedeutung. Diese Kommunikation findet beispielsweise statt, um die Ladeleistung zu begrenzen oder aber auch, um diese zeitlich zu verschieben. Die Heidelberg Wallbox Energy Control bietet diese Vorzüge, aber darüber hinaus noch mehr. Zum Beispiel gestattet sie das Vernetzen mit bis zu 16 Wallboxen und liefert bereits ab zwei vernetzten Ladestationen ein lokales, dynamisches Lastmanagement. Für die Kommunikation mit den angeschlossenen Geräten und die externe Steuerung des Lastmanagements nutzt die Heidelberg Wallbox Energy Control das Protokoll Modbus RTU. Die Heidelberg Combox ermöglicht das smarte Vernetzen von bis zu 16 Heidelberg Energy Control Wallboxen, und dies auf eine besonders nutzerfreundliche und sichere Art und Weise. Eine unentbehrliche Komponente des firmeneigenen E-Ladesystems wenn es darum geht, mehrere Ladestationen zentral zu regeln und zu kontrollieren. Heidelberg Wallbox Energy Control und Heidelberg Combox bzw. Heidelberg Combox Lite bilden eine intelligente Einheit und kommen dadurch in den Bereich der Förderung.



 

Wer kann von dem Förderungsprogramm Kfw-441 profitieren?


Dieser Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ wendet sich an private und kommunale Unternehmen, an Einzelunternehmer, an freiberuflich Tätige sowie an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, also zum Beispiel Verbände und Kammern. Darüber hinaus können gemeinnützige Organisationen – einschließlich Kirchen – die Förderung beantragen. Auch für diese Betreiber von Ladestationen gilt: Die Wallboxen dürfen nicht allgemein zugänglich sein.



 

Ladestation und Ladepunkt – wo liegt der Unterschied?


Eine Ladestation kann über mehrere Ladepunkte verfügen und über ihre Anschlüsse (Kabel und Buchsen) mehreren E-Autos das gleichzeitige Betanken mit Strom ermöglichen. Jedes Auto ist dann an einem Ladepunkt angeschlossen, hier ist das gleichzeitige Anschließen mehrerer E-Autos nicht möglich. Aber jeder Ladepunkt zählt bei der Förderung durch die KfW und sollte deshalb beim Antrag auf Förderung unbedingt angegeben werden.



 

Errichten einer Ladestation mit dem Equipment von Heidelberg


Wenn es darum geht, die Ladestation im unternehmerischen Bereich mit leistungsstarken und effizienten Geräten auszustatten, stehen die Produkte der Heidelberger Druckmaschinen AG an vorderster Stelle. Die Heidelberg Wallbox Energy Control eignet sich besonders für die Anbringung auf Firmen- und Hotelparkplätzen, und dies sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Ihre kompakten Abmessungen und die problemlose, einfache Montage ermöglichen das Installieren in fast jeder Umgebung. Mit ihrer Installation erweist sich der Betreiber als Befürworter einer klimafreundlichen Energienutzung und bietet seinen Kunden, Gästen, Mietern oder Mitarbeitern einen nachhaltigen Mehrwert. Die Wartungsfreiheit der Heidelberg Wallbox Energy Control erspart weitere Folgekosten. Und für die Anbringung der Wallbox Energy Control liefert Hersteller Heidelberg auch gleich die passende Lösung mit. Stellplätze in Mehrfamilienhäusern und Tiefgaragen sowie Firmenparkplätze im Freien ermöglichen häufig nicht die Anbringung der Wallbox an der Wand. Hier ist der Einsatz der Edelstahlstele gefragt, die lediglich eine geringe Bodenfläche für die Montage benötigt. Und falls gleich mehrere Ladepunkte errichtet werden sollen, übernimmt die Edelstahlstele Duo das Tragen beider Wallboxen. Die Edelstahlstelen Heidelberg werten durch ihr edles Design jeden Parkplatz auf und folgen der gleichen kreativen Linie, nach der auch die Heidelberg Wallboxen entworfen wurden. Die Kombination von Heidelberg Wallbox Energy Control, Heidelberg Combox und Edelstahlstele liefert als nicht nur ein perfektes, effizientes und smartes Energiemanagement, sondern auch eine ansprechende, ästhetische Gesamtlösung.



 

Auch weitere Produkte von Heidelberg bereichern die Effizienz


Wenn es um smarte Steuerung des Lastmanagements geht, kommt man an der Heidelberg Combox® nicht vorbei. Denn die Vorteile sind unübersehbar. So steuert sie bis zu 16 Heidelberg Energy Control Wallboxen – und dies auf intelligente, nutzerfreundliche und sehr sichere Art und Weise. Selbst besitzt die Combox keine Ladefunktion, dies ermöglicht ihr allerdings den umso effektiveren Umgang mit einer ökonomischen Auslastung und Verteilung der zur Verfügung stehenden Strommenge auf die vernetzten Wallboxen. Oder anders formuliert, verteilt sie den Strom auf intelligente Art und Weise auf die angeschlossenen E-Autos, so dass einerseits das Beladen mit Strom zügig erfolgt, dies andererseits aber auch auf nachhaltige und Ressourcen schonende Art und Weise. Und genau dies ist ja letztlich Sinn und Zweck der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ins Leben gerufenen Zuschussaktion für nachhaltige E-Mobilität. Für die smarte Lastmanagement-Steuerung gibt es die Outdoor-Version Heidelberg Combox und die Indoor-Version Heidelberg Combox Lite.



 

Wie lauten die Konditionen?


Die Konditionen für den Antrag von Unternehmen und Selbständigen auf Förderung durch die Kfw hängen eng mit dem finanziellen Aufwand zusammen, der für die Installation der Ladestationen betrieben wird. Pro Ladepunkt erfolgt ein Zuschuss von 900 Euro (deshalb ist es wichtig, sämtliche Ladepunkte anzugeben), allerdings müssen die Gesamtkosten für die Einrichtung des Ladepunkts bei mindestens 1.285,71 Euro liegen, andernfalls erfolgen keine Zuschüsse. Falls die Ladestation mehrere Ladepunkte aufweist, gilt diese Untergrenze für jeden Ladepunkt. In diesem Fall darf man sogar dennoch auf Förderung hoffen, sofern der Mindestaufwand pro Ladepunkte in Höhe von 1.285,71 Euro erreicht wurde. Allerdings reduziert sich der Betrag von 900 Euro pro Ladepunkt auf einen Betrag in Höhe von 70 % der Gesamtkosten. Der maximale Förderungsbetrag je Standort liegt bei 45.000 Euro. Bei positiver Beantragung wird der Förderungsbetrag direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Einige Rechenbeispiele:

  1. Antrag auf Zuschuss von 900 € für 1 Ladepunkt, Gesamtkosten 1.200 €.
    Der zu erwartende Zuschuss beträgt hier 0 €.
    Erklärung: Der Mindestaufwand der Gesamtkosten muss bei 1.285,71 € liegen, erst ab diesem Betrag wird finanzielle Unterstützung geleistet.

  2. Antrag auf Zuschuss von 900 € für 1 Ladepunkt, Gesamtkosten mindestens 1.285,71 €.
    Der zu erwartende Zuschuss beträgt hier 900 €.
    Erklärung: Hier wurde bei den Gesamtkosten der Mindestbetrag erreicht, demnach beträgt die Förderung 900 €.

  3. Antrag auf Zuschuss von 1.800 € für 2 Ladepunkte, Gesamtkosten 2.000 €.
    Der zu erwartende Zuschuss beträgt hier 1.400 €.
    Erklärung: Wenn Sie den Zuschuss für zwei Ladepunkte beantragen, also insgesamt 1.800 €, dann wird dieser nur in voller Höhe gewährt, wenn der Gesamtkostenaufwand höher als 1.285,71 € pro Ladepunkt liegt, also höher als 2.571,43 €. Da diese Kostengrenze nicht erreicht ist, werden bei der Berechnung um 70 % reduzierte Gesamtkosten zugrunde gelegt, also statt 2.000 € lediglich 1.400 €, der dann auch als Zuschuss ausgezahlt wird.

  4. Antrag auf Zuschuss von 1.800 € für 2 Ladepunkte, Gesamtkosten höher als 2.571,43 €.
    Der zu erwartende Zuschuss beträgt hier 1.800 €.
    Erklärung: Im Gegensatz zu Beispiel 3 ist hier die Mindestgrenze von 2.571,43 € für die volle Bezuschussung erreicht.

  5. Antrag auf Zuschuss von 2.700 € für 3 Ladepunkte, Gesamtkosten 3.000 €.
    Der zu erwartende Zuschuss beträgt hier 2.100 €.
    Erklärung: Hier werden wieder nur 70 % der Gesamtkosten zugrunde gelegt, demnach 2.100 € statt 2.700 € als Zuschuss gewährt.

  6. Antrag auf Zuschuss von 18.000 € für 20 Ladepunkte, Gesamtkosten 20.000 €.
    Der zu erwartende Zuschuss beträgt hierbei 14.000 €
    Erklärung: Wieder wurde die Untergrenze an finanziellem Aufwand nicht erreicht. Sie liegt bei 20 Ladepunkten bei 25.714,20 € (20 x 1.285,71 €). Demnach wird der Betrag der Gesamtkosten auf 70 % reduziert, was einer Fördersumme von 14.000 € entspricht. Bei Überschreiten der Untergrenze würde hier der komplette Betrag in Höhe von 18.000 € überwiesen werden.

 




Wie wird der Zuschuss beantragt?


Voraussetzung für die Gewährung der Fördergelder ist, dass der Antrag bereits vor dem Kauf der Ladestation erfolgen muss. Und das Equipment der geplanten Ladeinfrastruktur muss zu den förderungsfähigen Geräten gehören. Die Heidelberg Wallbox Energy Control gehört diesem Bereich an und wird deshalb mit dem Zuschuss bedacht. In Verbindung mit der Heidelberg Combox sowie den Kosten für die Installation ist der Betrag, der als Mindestsumme aufgewendet werden muss, in jedem Fall erreicht.
Der Antrag selbst muss direkt im KfW-Zuschussportal über einen Unternehmens-Account gestellt werden. Hier sind - je nach Typ des Unternehmens und der Rechtsform – verschiedene Unterlagen hochzuladen. Beispielsweise Registerauszüge, die nicht älter als sechs Monate sind. Über weitere bereitzuhaltende Unterlagen informiert die Homepage der KfW.

Die Anzahl der Ladepunkte kann übrigens nach Antragstellung nicht mehr erhöht werden. Falls später weitere Ladepunkte hinzu kommen, muss für diese dann ein eigener Antrag gestellt werden.
Die Antragstellung selbst geschieht schnell, einfach und sicher und gibt sogleich Auskunft darüber, ob und wie viel Förderung der Antragsteller erhalten kann.
Bitte beachten: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, Krediten, Zuschüssen und Zulagen ist nicht möglich. Ergänzende Vorhaben können aber durchaus weitere Förderung erhalten, beispielsweise das Errichten einer Photovoltaik-Anlage.

Und so funktioniert es


Nachdem Sie Ihre Antragsbestätigung der KfW erhalten haben, können Sie sofort damit beginnen, Ihr Vorhaben umzusetzen. Und wenn die Ladestation in Betrieb genommen wurde, soll diese bei der Online-Plattform zur „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ registriert werden. Hierbei geht es darum, dass der Bund den Ausbau der Ladeinfrastruktur durch eine anteilige Bezuschussung der Investitionskosten übernimmt und im Gegenzug Meldungen der Zuwendungsempfänger erhält. Diese beinhalten einerseits die Daten zur Inbetriebnahme der Ladestationen und andererseits in halbjährlichen Intervallen die Stamm- und Betriebsdaten der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Projekte. Diese Plattform nennt sich OBELIS.



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Wie steht es mit der Nutzungsdauer einer geförderten Anlage?


Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss eine durch die KfW geförderte Ladestation mindestens sechs Jahre lang zweckentsprechend genutzt werden. Andernfalls könnte der Zuschuss von der KfW zurück gefordert werden. Dies gilt auch dann, wenn eine geförderte Ladestation innerhalb dieser Zeit veräußert wird.

Wie muss man nachweisen, dass man nur zu 100 % erneuerbare Energien für die geförderte Ladestation benutzt?


Falls die Ladestation mit Strom versorgt wird, der aus einem Stromliefer¬vertrag stammt, muss dieser vorgelegt werden.
Anders verhält es sich bei der Nutzung von eigenerzeugtem Strom, beispielsweise über eine Photovoltaik-Anlage oder eine auf der Basis von 100 % erneuerbaren Energien arbeitende Kraft-Wärme-Kopplungsanlage. Hier ist es erforderlich, eine eigene Erklärung abzugeben.

Diese kann formlos sein, sollte sich aber möglichst auf § 3 Nr. 19 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien beziehen. Darüber hinaus kann es nötig sein, dass die eigenen Systeme zur Stromerzeugung über das Jahr gerechnet genügend Energie liefern, um dadurch das hundertprozentige Laden der Elektroautos zu ermöglichen. Um dies festzustellen sollte ein Installateur zu Hilfe geholt werden. Bei dieser Berechnung darf auch ein eventuell erwirtschafteter Überschuss an Strom berücksichtigt werden, wenn er zwischenzeitlich im eigenen Stromspeicher oder innerhalb eines Cloudmodells gespeichert wird. Und falls dies dennoch nicht ausreicht, muss ein zusätzlicher Stromliefervertrag auf der Basis der erneuerbaren Energien abgeschlossen werden. Der entsprechende Vertrag dient als Nachweis hierfür.



 

Weitere oft gestellte Fragen

Wenn ich als Privatperson ein Grundstück mit Lademöglichkeit an ein Unternehmen vermiete, kann ich dann auch einen Antrag auf Förderung stellen?
Nein, Privatpersonen sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt und können daher nicht in den Genuss der Förderung kommen. Aber: Sie können dem Unternehmen, das Ihr Grundstück für gewerbliche Zwecke mietet, die Erlaubnis erteilen, selbst Ladestationen zu errichten. Dann erhalten Sie selbst zwar keine Fördergelder, das Unternehmen aber schon.

Mein Unternehmen befindet sich in einem Gebiet, das nicht ausschließlich gewerblich genutzt wird. Es gibt zum Beispiel auch private Wohnungen. Kann ich den Zuschuss trotzdem erhalten?
Ja, das ist möglich. Allerdings nur dann, wenn die Ladeeinrichtung nur den von Ihrem Unternehmen genutzten Fahrzeugen zum Aufladen zur Verfügung steht, oder aber auch den privaten E-Autos der Mitarbeiter und Beschäftigten. Dies muss allerdings durch die Verwendung entsprechender Sicherheitssysteme garantiert werden.

Was soll ich machen, wenn ich die Nachweise innerhalb der Einreichungsfrist nicht komplett hochladen kann, weil möglicherweise noch einzelne Rechnungen fehlen?
Vor dem Ablauf der Einreichungsfrist sollten alle Belege und Rechnungen im KfW-Zuschussportal hochgeladen sein. Falls hierbei noch Belege fehlen, muss eine frei formulierte Erklärung beigefügt werden, die Auskunft darüber liefert, warum die Belege noch nicht vollständig sind. Diese Erklärung zusammen mit den bereits vorliegenden Belegen dient als Basis für eine Frist¬verlängerung. Zu beachten ist allerdings in jedem Fall die Frist von 12 Monaten nach Antragsbestätigung für das Einreichen der Rechnungen. Sollten bis dahin sowohl Rechnungen als auch die beschriebene Erklärung nicht vorliegen, verfällt der Antrag auf Bezuschussung.

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