Übersicht über mögliche Förderprogramme für E-Autos und Wallboxen

Förderprogramme für Elektroautos und Wallboxen in Deutschland

Da der Umstieg aufs Elektroauto mit Mehrkosten verbunden ist und der Kaufpreis vergleichsweise höher ist, stellt die Regierung einen Bonus zur Verfügung.

Mögliche Förderungen:

  • Der Umweltbonus wurde bis Ende 2025 verlängert.
  • Aufgrund der Corona-Krise gab es eine Erhöhung bis Ende 2025
  • Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es bis zu 9000 € Zuschuss.
  • Wallboxen werden durch die KfW-Bank, einige Bundesländer sowie Kommunen gefördert.
  • Energieunternehmen geben teilweise Zuschüsse beim Abschluss von Ökostrom.

Um die Verbreitung von Elektroautos weiterhin anzutreiben, ist es unumgänglich, dass der Staat und die Hersteller Subventionen bereitstellen. Der Bund sowie die Autoindustrie übernehmen jeweils die Hälfte der Gesamtkosten der Subventionen. Dies sind rund zwei Milliarden Euro. Mit diesen zwei Milliarden Euro können ca. 650.000 – 700.000 Elektrofahrzeuge gefördert werden.

So hoch ist die Umweltprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride:

Fahrzeugtyp Netto Listenpreis Basismodell Förderung bis 30.06.20 Vsl. Förderung ab 01.07.20 - 31.12.25
Elektroauto bis 40.000,00 € 6.000,00 € 9.000,00 €
Elektroauto über 40.000,00 € bis 65.000,00 € 5.000,00 € 7.500,00 €
Plug-in-Hybrid bis 40.000,00 € 4.500,00 € 6.750,00 €
Plug-in-Hybrid über 40.000,00 € bis 65.000,00 € 3.750,00 € 5.625,00 €

  

Sie können auch für gebrauchte E-Autos einen Zuschuss erhalten. Für E-Autos werden 5.000 € und Plug-in-Hybride 3.750 € bezuschusst, wenn bei einem vorangegangenen Kauf kein Umweltbonus ausgezahlt wurde.

Für „junge Gebrauchte“ gibt es die Sonderregelung, dass das früheste Zulassungs-Datum der 05.11.2019 sein muss. Der PKW darf zudem nicht länger als 12 Monate zugelassen gewesen sein und höchstens 15.000 Kilometer aufweisen. Der Kilometerstand muss hier von einer Prüforganisation wie dem TÜV oder von einem Sachverständigen bestätigt werden. Ober Ihr Gebrauchtwagen förderfähig ist, erfahren Sie bei der BAFA.

So beantragen Sie die Förderung:

  • Der PKW muss gekauft und zugelassen sein. Erst dann kann der Antrag gestellt werden.
  • Berechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
  • TIPP: Lassen Sie den Autohändler alle nötigen Formulare ausfüllen.
  • WICHTIG: Die Frist für den Antrag ist sechs Monate nach Kauf-/Zulassungsdatum.
  • Alternativ kann der Antrag auch direkt über die Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Steuervorteile für Elektroautos:

  • Für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden muss zehn Jahre lang keine KFZ-Steuer gezahlt werden. Für reine Elektrofahrzeuge wird die zehnjährige KFZ-Steuer-Befreiung bis zu einer Zulassung zum 31.12.2030 verlängert.
  • Bei Elektro-Dienstwägen gibt es ebenso Vergünstigungen. Bei einem Bruttolistenpreis unter 40.000 € muss monatlich nur noch 0,25% versteuert werden. Ab dem 01.07.20 gilt die Kaufpreisgrenze von 40.000 – 60.000 €, hier werden ebenso nur 0,25% fällig. Bei einem höheren Bruttolistenpreis werden die bekannten 0,5% fällig.




 

Förderung für Wallboxen:

Im Gegensatz zu der Förderung bei Elektroautos gibt es bei den Wallboxen keine einheitliche Regelung der Subventionierung. Je nach Anbieter, Bundesland oder Stadt werden verschiedene Förderungen angeboten. Bei einigen Modellen kann ebenso der Einbau einer Stromleitung für die Wallbox sowie die Umstellung auf Ökostrom gefördert werden.

Zu den Bundesländern mit einer TOP-Förderung zählt Nordrhein-Westfalen. Hier kann man bis zu 2.000 € Förderung für eine Wallbox inkl. Installation erhalten. Jedoch ist die Förderung mit einigen Voraussetzungen verbunden. Voraussetzung hierfür ist der Einbau durch einen Fachbetrieb und ein Ökostrom-Vertrag. Maximal 60% der Kosten werden erstattet.

Da die Förderung auf Ebene des Bundeslandes, der Stadt oder des Energieversorgers unterschiedlich ist, ist es unumgänglich, sich bei den jeweiligen Institutionen zu erkundigen, wie der aktuelle Stand bezgl. der Förderung ist.

Die KFW fördert ab 24.11.2020 ebenso Ladestationen für Elektroautos für Wohngebäude mit bis zu 900,00 € pro Ladepunkt. Alle wichtigen Infos erhalten Sie hier.



 

Förderaktion für E-Mobilität für private Haushalte in Österreich

Die österreichische Bundesregierung hat ein Förderpaket für Elektro-Autos, E-Mopeds/E-Motorräder sowie E-Lastenräder beschlossen. Für Elektroautos ist eine Förderung von 3.000 € und für Plug-in-Hybrides von 1.500 € möglich. Ebenso wird die Anschaffung einer Wallbox oder einer intelligenten Ladestation (OCPP-fähig) gefördert.

Die Förderung erhalten ausschließlich Privatpersonen!

Was ist förderungsfähig?

  • Elektrofahrzeuge
  • Plug-in-Hybride
  • E-Mopeds/E-Motorräder
  • Wallboxen/Ladestationen für den Heimgebrauch

Höhe der Förderungen:

  • Elektrofahrzeuge: 3.000 €
  • Plug-in-Hybride: 1.250 €
  • E-Moped: 450 €
  • E-Motorrad: 700 €
  • Wallbox/intelligentes Ladekabel: 600 €
  • OCPP fähige Ladestation: 600 €

Weitere Förderungsbedingungen finden Sie hier.

Infos zur Antragsstellung:

Nach der Registrierung sind die Fördermittel für Ihr Fahrzeug inkl. Wallbox (falls gewünscht) reserviert. In einer Mail erhalten Sie die wichtigsten Infos inkl. Zugangslink für die Onlineplattform. Dieser Link weist eine Gültigkeit von 24 Wochen auf. Innerhalb dieser Zeit muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs sowie die Antragstellung über die Plattform erfolgen. Die Förderungsabrechnung finden Sie nach kurzer Zeit online.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Rechnung über die Anschaffung / Leasingvertrag
  • Zulassungsbescheinigung (bei Fahrzeugen)
  • Nachweis, dass der Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern bezogen wird.
  • Bei einer Wallbox die Bestätigung vom Elektroinstallateur.

Links zu aktuellen Förderungen:



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